Natur- und Landschaftsschutz sowie Biotopschutz; Strassenprojekt mit Eingriff in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung
Leitsätze
Die Ortsumfahrung beeinträchtigt Trockenwiesen von nationaler Bedeutung, obschon die Strasse knapp ausserhalb des Objekt-Perimeters liegt. Ein Eingriff ist auch dann zu bejahen, wenn eine Anlage ausserhalb des Perimeters liegt, aber wie hier etwa wegen Lärm- und Lichtimmissionen sowie Einschränkungen der ökologischen Vernetzung erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgebiet hat (E. 5.1–5.2). Dieser Beeinträchtigung steht kein überwiegendes Eingriffsinteresse von nationaler Bedeutung gegenüber: Zwar handelt es sich um eine Durchgangsstrasse von gesamtschweizerischer Bedeutung; das Eingriffs- interesse besteht aber lediglich in der Entlastung des Dorfes Schmitten vom Durchgangsverkehr mit geringem Aufkommen, d. h. einem Interesse von lokaler Bedeutung (E. 5.3). Innerhalb eines Vorranggebiets kann sodann auch ohne nationales Interesse vom Schutzziel abgewichen werden, wenn Fläche und Qualität der Trockenwiesen insgesamt wiederhergestellt oder gesteigert…
Zeitschrift URP
URP 2020 190
Publikationsart
Entscheid