Altlastenrecht – eine Rechtsprechungsübersicht
Zusammenfassung
Der Bund hat vor rund 23 Jahren per 1. Juli 1997 die altlastenrechtlichen Bestimmungen, Art. 32c–32e, in Kraft gesetzt. Ursprünglich sollte die Altlastenbearbeitung bis im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Zwischenzeitlich geht der Bund vom Abschluss der Sanierungen bis im Jahr 2040 aus. Bisher wurden mehr als die Hälfte der Untersuchungen abgeschlossen und etwa 1000 Standorte saniert. Es verbleiben noch rund 6000 Standorte, deren Sanierungsbedarf noch nicht untersucht worden ist, und rund 3000 sanierungspflichtige Standorte. In den letzten Jahren ist im Altlastenrecht eine grosse Zahl an Gerichtsurteilen ergangen, die in vielen Bereichen zu einer wesentlichen Klärung offener Fragen beigetragen haben. Damit leisten die Gerichte einen wesentlichen Beitrag für die effiziente und reibungslose Bearbeitung der noch pendenten Altlastenfälle. Die Rechtsprechungsübersicht beleuchtet diese aktuelle Rechtsprechung von Bund und Kantonen für die Periode…
Zeitschrift URP
URP 2020 485
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag