Altlasten; Beschwerdeberechtigung gegen die Sanierungsverfügung betreffend die Deponie Feldreben
Leitsätze
Gestützt auf die Verfügung zur Sanierung der Deponie «Feldreben» können noch keine Sanierungsmassnahmen getroffen werden, weshalb es an der unmittelbaren Betroffenheit der privaten Beschwerdeführer fehlt. Da die konkreten Massnahmen noch nicht im Detail festgelegt sind, ist es auch nicht möglich zu beurteilen, ob die einzelnen Beschwerdeführer tatsächlich von den Sanierungsmassnahmen betroffen sind (E. 6.1). Diesen entsteht durch das Verlegen des Rechtsschutzes auf das Baubewilligungsverfahren auch kein Nachteil. Denn wie die Sanierungsverfügung ausdrücklich festhält und wie es die Rechtsweggarantie verlangt, können die Beschwerdeführer die Sanierungsverfügung im Baubewilligungsverfahren vorfrageweise überprüfen lassen, ohne dass ihnen die Rechtskraft entgegengehalten werden kann (E. 6.2). Es entsteht ihnen auch hinsichtlich der zulässigen Beschwerdegründe kein Nachteil, als sowohl im Sanierungsverfahren als auch im Baubewilligungsverfahren nur…
Zeitschrift URP
URP 2020 745
Publikationsart
Entscheid