Alle historischen Rechte veralten – Zur Ablösungspflicht unbefristeter Wasserrechte nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Zusammenfassung
Von der deutschen Dichterin Marie von Ebner-Eschenbach stammt ein Aphorismus, der die hier zu behandelnde Thematik auf den Punkt bringt: Alle historischen Rechte veralten. Dieser kurze Satz macht deutlich, dass das Recht nicht über der Zeit steht, sondern in die Zeit eingebunden ist. Es geht mit der Zeit und kann deshalb veralten, seine Geltungskraft verlieren. Aphorismen drücken Selbstverständliches aus. Sie sprechen für sich und bedürfen keiner näheren Erklärung. Gleichwohl werden Juristen geneigt sein, nachzufragen: Was sind historische Rechte? Und wann veralten sie? Genau damit befassen sich die folgenden Ausführungen, und zwar bezogen auf Wasserrechte. Anlass bietet ein Entscheid des Bundesgerichts aus dem letzten Jahr, der das Kleinwasserkraftwerk Hammer in Cham betraf. In ihm wird erklärt, dass historische Wassernutzungsrechte nicht ewig weiterbestehen können, sondern abgelöst werden müssen. Anvisiert sind die unter einer früheren…
Zeitschrift URP
URP 2020 799
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag