Gewässerschutz; Verlegung der Kosten für quellschutzbedingte Massnahmen in einer Grundwasserschutzzone
Leitsätze
Das Schutzzonenreglement für die Fassung einer Mineralwasserquelle sieht in der Grundwasserschutzzone S2 verschiedene bauliche Massnahmen vor (wie den Ersatz oder das Abdichten privater Schmutzwasserleitungen, Meteorwasserableitungen, wasserdichte Befestigung von Strassen und Vorplätzen sowie die Sammlung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers). Gestützt auf das einschlägige Gemeindereglement und einen Kostenvoranschlag auferlegte die Gemeinde der Eigentümerin der Quelle für die quellbedingten Mehrkosten einen provisorischen Akontobeitrag (E. 4). Die Quellschutzmassnahmen ermöglichen es nicht nur den betroffenen privaten Grundeigentümern in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3, ihre Bauten und Anlagen weiterhin zu nutzen, sondern auch dem Inhaber der Quellfassung, die Qualität des Wassers für seine Nutzung als Trinkwasser sicherzustellen. Bei Quellen, deren Existenz bei der raumplanungsrechtlichen Regelung eines Gebiets bekannt war, haben die…
Zeitschrift URP
URP 2021 273
Publikationsart
Entscheid