Biotopschutz; Verletzung eines Biotops von regionaler Bedeutung durch ein Bauvorhaben innerhalb der Bauzone
Leitsätze
Streitgegenstand ist die Baubewilligung für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone, dem ein Teil eines Gartens als Biotop von regionaler Bedeutung zu weichen hätte. Der aktuelle Zonenplan lässt das Vorhandensein eines bundesrechtlich schutzwürdigen Biotops unberücksichtigt. Den Planungsbehörden dürfte ein solches zum Zeitpunkt des Erlasses der geltenden Nutzungsplanung auch nicht bekannt gewesen sein. In begrenztem Umfang ist somit eine inzidente Überprüfung des Zonenplans zulässig. Im Rahmen dieser Beurteilung ist dabei die im Zonenplan als Bauzone vorgesehene Nutzung des betroffenen Grundstücks im Lichte des Biotopschutzes zu relativieren, ohne dass die geltende Nutzung dabei völlig ausser Acht zu lassen wäre (E. 5). Art. 18 Abs. 1ter NHG erfordert ein dreistufiges Vorgehen: Nach der Anerkennung des Biotops als schützenswert (Stufe 1) ist eine Abwägung aller Interessen vorzunehmen (Stufe 2). Ergibt die Interessenabwägung, dass die baulichen…
Zeitschrift URP
URP 2021 368
Publikationsart
Entscheid