Europa-Fenster
Zusammenfassung
Im Berichtszeitraum von Anfang August bis Mitte Oktober 2021 ist es zu interessanten Weiterentwicklungen des EU-Umweltrechts gekommen. In der Rechtsetzung ist vor allem auf die Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 hinzuweisen. Diese regelt in der Umsetzung der Aarhus Konvention die Möglichkeit bei EU-Entscheiden eine verwaltungsinterne Überprüfung durch die Europäische Kommission zu beantragen. Da die bisherige Regelung vom Aarhus Convention Compliance Committee als unzureichend bewertet worden ist, hat die EU nun eine Reihe von Ergänzungen vorgenommen, insbesondere beim Beschwerdegegenstand und bei der Beschwerdeberechtigung. Ferner hat die EU im Finanzbereich Nachhaltigkeitskriterien für eine Reihe von Tätigkeiten festgelegt. Dies geschieht im Rahmen des European Green Deal und des Aktionsplanes «Finanzierung nachhaltigen Wachstums». Des Weiteren baut die EU ihren Ansatz zur Förderung von Plastikrecycling aus, indem sie Ziele für die…
Zeitschrift URP
URP 2021 638
Publikationsart
Europa-Fenster