Keine Bewilligung für Ökonomiegebäude – Berechnung der Futtergrundlage, Geruchsemissionen und Eintrag von Ammoniak
Leitsätze
Berechnung der Futtergrundlage unter Einschluss von Kraftfutter: Eine genügend grosse Landfläche, welche die Produktion der für die Tierhaltung nötigen Futtermittel gewährleistet, bildet die zentrale Bewilligungsvoraussetzung, um von einer bodenabhängigen Bewirtschaftung und dem längerfristigen Bestehen eines Betriebs ausgehen zu können. Die Bodenabhängigkeit eines Betriebs setzt dabei voraus, dass nicht nur das Trocken-, sondern auch das Kraftfutter weit überwiegend aus eigener Produktion stammt. Vorliegend fehlt der Nachweis, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Laut dem Betriebskonzept des Beschwerdeführers besteht die landwirtschaftliche Nutzfläche nur zu einem geringen Anteil aus Eigenland. Auf das übrige (Pacht-)Land hat er in Ermangelung vertraglicher Nachweise keinen festen Rechtsanspruch. Das Baugesuch leidet unter diesen Umständen an einem schweren Mangel. Da die Bodenabhängigkeit des vorgesehenen Stalls nicht ausgewiesen ist, erweist…
Zeitschrift URP
URP 2021 634
Publikationsart
Entscheid