Darf, soll, muss es ein bisschen mehr sein? Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zugunsten schutzwürdiger Arten, Lebensräume und Landschaften
Zusammenfassung
Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen (EAM) bei Bauprojekten sind Teil einer planerischen Prozesskette mit Scharnierstellen und Rahmenbedingungen, die ihre weitere Ausgestaltung massgeblich bestimmen. Die Entwicklung und Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen EAM wurde im Auftrag des Bundes und des Kantons Uri, Amt für Raumentwicklung, exemplarisch analysiert. So interessierte in der Studie speziell, wie die EAM vor der Bewilligung entwickelt, wie sie bewilligt bzw. verfügt, wie sie umgesetzt und wie sie nachhaltig erhalten werden. Die Analyse sollte auch eine Antwort liefern, ob der aktuelle Umgang mit dem «Instrument» der EAM ausreicht, um Natur- und Landschaftsqualitäten bei Bauprojekten auf einem gewissen Niveau zu halten oder ob die gängige Praxis manchmal den Charakter einer «Alibiübung» hat. Aus den Erkenntnissen leitete die Studie ein Bündel an Empfehlungen für einen verbesserten Umgang mit der Ersatz- und Ausgleichsfrage ab.
Zeitschrift URP
URP 2021 680
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag