Altlasten; Bedeutung der gewässerschutzrechtlichen Grenz- und Konzentrationswerte bei der altlastenrechtlichen Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Standorts
Leitsätze
Die Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit bildet zwingende Vorfrage des Sanierungsentscheids und der daran anknüpfenden Kostenverteilung. Die Verneinung der Notwendigkeit einer Sanierung durch die Vorinstanzen stellt für den Beschwerdeführer einen anfechtbaren Endentscheid bzw. im Hinblick auf die Kostenfrage zumindest einen Zwischenentscheid mit irreversiblen Folgen dar. Die Beschwerde des Grundeigentümers ist daher zulässig (E. 2.4).
Die vom Grundeigentümer eingereichten Proben eignen sich nicht, die auf einer geohistorischen Grundlage beruhende Erstbewertung der kantonalen Behörde in Frage zu stellen und weitere technische Voruntersuchungen auszulösen. Die Proben sind weder repräsentativ noch überschreiten die dabei festgestellten Konzentrationswerte mit Ausnahme der PAK-Werte beim Boden die massgeblichen Grenzwerte. Auf die gemessenen PAK-Werte im Bauschutt ist mit Blick auf die Beschaffenheit («Ausgestaltung») dieses…
Zeitschrift URP
URP 2022 641
Publikationsart
Entscheid