Lärmschutz; Massgeblichkeit der Immissionsgrenzwerte bei einem Neubau einer "landwirtschaftlichen Siedlung" in der Landschaftsschutzzone
Leitsätze
Streitig ist, ob für den geplanten zonenkonformen Neubau einer «landwirtschaftlichen Siedlung» auf einer bis anhin unbebauten, durch Lärm einer Schiessanlage betroffenen Parzelle, die zu einem wesentlichen Teil in der kantonalen Landschaftsschutzzone liegt, die Immissions- oder die Planungswerte eingehalten werden müssen (E. 3.3.1).
Das USG stellt unterschiedliche Anforderungen, je nachdem, ob es um die Ausscheidung neuer bzw. die Erschliessung bestehender Bauzonen geht (Art. 24 Abs. 1 und 2 USG) oder um die Bewilligung von Bauten mit lärmempfindlichen Räumen (Art. 22 USG). Während bei der Ausscheidung neuer bzw. der Erschliessung bestehender Bauzonen aus Gründen der Vorsorge auf die tieferen (strengeren) Planungswerte abgestellt wird, müssen im Baubewilligungsverfahren nur noch (aber immerhin) die Immissionsgrenzwerte bei den lärmempfindlichen Räumen der projektierten Bauten eingehalten werden. Da es vorliegend um die Erteilung…
Zeitschrift URP
URP 2023 71
Publikationsart
Entscheid