Gewässerschutz; Baugesuch für ein Mehrfamilienhaus im Gewässerraum
Leitsätze
Streitig ist der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses auf einem Baugrundstück, das an den Fluss Ergolz angrenzt. Da das Bauprojekt erheblich in den übergangsrechtlichen Gewässerraum ragt, ist unbestrittenermassen eine entsprechende Ausnahmebewilligung erforderlich (E. 2.4).
Für die Errichtung von Bauten im Gewässerraum ist eine Ausnahmebewilligung gemäss GSchV nur in Gebieten gerechtfertigt, die bereits so dicht überbaut sind, dass der Gewässerraum seine natürliche Funktion auch auf lange Sicht nicht erfüllen kann. Dies kann vor allem in dicht überbauten städtischen Quartieren (wie in Basel und Zürich) und Dorfzentren zutreffen, die von Flüssen durchquert werden. In peripheren Gebieten besteht dagegen regelmässig kein überwiegendes Interesse an einer verdichteten Überbauung des Gewässerraums (E. 3.2).
Das Baugrundstück ist als peripher zu bezeichnen, weil es östlich an Landwirtschaftsgebiet bzw.…
Zeitschrift URP
URP 2023 441
Publikationsart
Entscheid