Lärmbelästigung durch Eisenbahnanlage; Fehlende Entschädigungspflicht vor Ablauf einer verlängerten Sanierungspflicht
Leitsätze
Wenn durch Sanierungsmassnahmen übermässige Lärmbelastung verhindert und die Immissionsgrenzwerte (IGW) eingehalten werden können, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung aus formeller Enteignung. Insbesondere liegt hier kein Tatbestand der sog. «Spezialität» vor: Dieser wäre dann gegeben, wenn die Einwirkungen für die betroffenen Grundeigentümer unvorhersehbar wären, diese in spezieller Weise treffen würden und einen schweren Schaden verursachten. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Der Umstand, dass die übermässigen Immissionen (vor den getätigten Sanierungsmassnahmen) lange Zeit angedauert hatten, reicht dafür nicht aus (E. 4.1.–4.4.4. sowie E. 4.4.5.).
Zwar hat die Gesetzgebung aus technischen und finanziellen Gründen (E. 5) Verlängerungen der Sanierungsfristen (konkret bis 2025) beschlossen, womit sich auch die Lärmbelästigungen verlängert haben. Dieser Umstand bildet jedoch…
Zeitschrift URP
URP 2023 380
Publikationsart
Entscheid