Luftreinhaltung; Geruchsimmissionen einer Gewerbeküche; Beizug von Richtlinien bei der Beurteilung der Möglichkeit und Tragbarkeit einer Lüftungsanlage mit einer bestimmten Minimalleistung
Leitsätze
Küchendämpfe und -gerüche einer Gewerbeküche in einer zum Bahnhof führenden Untergeschosspassage gelten als Luftverunreinigungen im Sinne des USG. Diese müssen in erster Linie durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt werden. Mangels direkt anwendbarer Belastungsgrenzwerte für Küchenanlagen und die dadurch verursachten Dämpfe und Gerüche sind diese Emissionen im Rahmen der Vorsorge im Einzelfall so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Da die Kamin-Empfehlung des BAFU nicht auf die Leistung von Abluftanlagen einer Wirtschaftsküche anwendbar ist, können zur Ermittlung der Möglichkeit und der Tragbarkeit die private Richtlinie VA102-01 des Schweizerischen Vereins von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) sowie weitere Richtlinien als Orientierungshilfe beigezogen werden. Können mittels der Lüftung keine einwandfreien arbeitshygienischen und arbeitnehmerschutzgerechten Verhältnisse hinsichtlich…
Zeitschrift URP
URP 2023 641
Publikationsart
Entscheid