Naturschutz; Anforderungen an Naturerlebnispark von nationaler Bedeutung
Leitsätze
Die rechtsverbindliche Sicherung eines Naturerlebnisparks von nationaler Bedeutung, insbesondere durch Nutzungsplanung, ist lediglich für die naturbelassene Kernzone, nicht aber für die Übergangszone verlangt (E. 2.4.1).
Ob die Anforderungen an eine Übergangszone zur Ermöglichung von Naturerlebnissen und zur Gewährleistung der Pufferfunktion erfüllt sind, entscheidet das BAFU im Verfahren zur Verleihung des Parklabels. Im Rahmen seines gutheissenden Entscheides hat es im vorliegenden Fall des auf Lausanner Gemeindegebiet geplanten «Parc naturel périurbain du Jorat» festgestellt, dass die Übergangszone über ein Biodiversitätskonzept verfügt, welches die gesetzlichen Ziele, insbesondere auch der Pufferfunktion, gewährleistet. Zudem ist keine die Entwicklung unberührter Lebensräume beeinträchtigende und als solche unzulässige landwirtschaftliche Nutzung ersichtlich. Der geplante Windpark («EolJorat Sud») ist nicht in der Kernzone…
Zeitschrift URP
URP 2023 678
Publikationsart
Entscheid