Strassenverkehrslärm; Erleichterungen für die Sanierung einer Nationalstrasse
Leitsätze
Die wirtschaftliche Tragbarkeit einer Lärmschutzmassnahme muss unter Berücksichtigung von deren Kosten berechnet werden, unabhängig davon, wer diese Kosten trägt (Privatperson oder Gemeinwesen). Damit ist nicht entscheidend, ob wie hier die betroffenen Privaten einen Teil der Kosten übernehmen würden – sei es durch Bereitstellung ihres Grundstücks für einen Lärmschutzwall oder andere Sachleistungen, durch Finanzierung bestimmter Bauarbeiten oder direkte finanzielle Beiträge an die von ihnen vorgeschlagene Massnahme. Diese Erwägungen stehen im Einklang mit Bundesrecht. Die Behörde muss demnach alle mit der Lärmschutzmassnahme verbundenen Kosten berücksichtigen; dies auf einheitlicher Basis, die eine Gleichbehandlung und einheitliche Praxis gewährleistet (E. 3.3).
Zeitschrift URP
URP 2023 637
Publikationsart
Entscheid