Natur- und Heimatschutz; Gestaltungsplan im Gewässerschutzbereich und im Widerspruch zum ISOS – zwingende Begutachtung durch ENHK
Leitsätze
Es liegt eine Bundesaufgabe vor, weil die im betreffenden Gestaltungsplan festgelegten Baubereiche unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels im Gewässerschutzbereich AU erstellt werden sollen und daher einer gewässerrechtlichen Ausnahmebewilligung bedürfen (E. 4.5). Die Baubereiche direkt angrenzend an ein geschütztes Brauereiensemble stehen sodann im Widerspruch zum Schutzziel des ISOS, die Freiflächen zu erhalten. Sie können daher zu einer schweren Beeinträchtigung dieses Ziels führen. Die Rechtmässigkeit dieser Baubereiche müssen schon auf Stufe Gestaltungsplan und nicht erst in einem nachfolgenden Baubewilligungsverfahren überprüft werden (E. 4.5 und 4.6). Unter diesen Voraussetzungen ist zur Frage der Vereinbarkeit des Gestaltungsplans mit dem ISOS zwingend ein ENHK-Gutachten einzuholen, womit die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen ist (E. 4.7).
Zeitschrift URP
URP 2023 825
Publikationsart
Entscheid