Natur- und Landschaftsschutz; Beschwerderecht und Interessenabwägung bei Massnahmen zum Schutz des «Creux du Van»
Leitsätze
Der naturnahe Felsenkessel und Erholungsraum «Creux du Van» ist zunehmenden Belastungen durch Tourismus und Landwirtschaft ausgesetzt. Die Kantone Neuenburg und Waadt haben deshalb koordinierte Schutzmassnahmen erlassen; dies in einem kantonalen Nutzungsplan (NE) bzw. Klassifizierungsentscheid (VD). «Helvetia Nostra» hat die aus ihrer Sicht ungenügenden Massnahmen durch die Instanzen beider Kantone bis vor Bundesgericht angefochten. Dieses hat dazu in zwei separaten, aber inhaltlich koordinierten Urteilen was folgt erwogen:
Für das Beschwerderecht ist es unerheblich, ob die Beschwerde führende Organisation die Betroffenheit eines Biotops von nationaler Bedeutung bereits vor der Vorinstanz vorgebracht hat oder nicht. Zum einen handelt es sich um keine neue Tatsache, da das Vorhandensein dieses Biotops im angefochtenen Urteil bereits festgestellt wurde. Zum anderen ist der Biotopschutz Bundesrecht, welches das Bundesgericht von Amtes wegen anzuwenden…
Zeitschrift URP
URP 2024 250
Publikationsart
Entscheid