Naturschutz; Verweigerung einer landwirtschaftlichen Bodenverbesserung zur Sicherung des ökologischen Potenzials als Feuchtgebiet und Vernetzungsfläche
Leitsätze
Mit der streitgegenständlichen Verweigerung der landwirtschaftlichen Bodenverbesserung soll ökologisches Potenzial gesichert und nicht bereits existierender Lebensraum erhalten werden. Dafür ist eine ökologische Anfangsqualität bzw. das Vorliegen eines Biotops nicht erforderlich, da der ökologische Ausgleich Lebensräume neu schaffen oder aufwerten soll (E. 4.3.2).
Die für die geplante Melioration in Anspruch genommene Fläche würde einer ökologischen Aufwertung unwiederbringlich entzogen. Aufgrund des ökologischen Potenzials dieses Gebiets als Feucht- bzw. Trittsteinbiotop (auch zwecks Vernetzung nahegelegener Schutzobjekte) besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Verweigerung der Terrainveränderung (E. 4.4.1). Zudem bleibt bei Nichtbewilligung die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich. Eine Bewilligung hätte für die Interessen des Naturschutzes daher wesentlich einschneidendere Folgen als die Verweigerung…
Zeitschrift URP
URP 2024 241
Publikationsart
Entscheid