Moorlandschaftsschutz; zulässige Reparatur eines teilweise beschädigten Bootshauses im Rahmen der Besitzstandsgarantie
Leitsätze
Wesentliche Kriterien des zulässigen Unterhalts und der zulässigen Erneuerung von Bauten in einer Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung bilden der Umfang und die Tragweite von Reparaturarbeiten, gemessen an der Lebensdauer der Baute. Auch qualitative Aspekte wie Baumaterialien und Erscheinungsbild spielen eine Rolle. Erlaubt sind werterhaltende Massnahmen, die den Verfall verhindern und die Substanz bis zum Ende ihrer Lebensdauer nutzbar halten. Darunter fallen namentlich Instandstellungsarbeiten und Renovationen. Unzulässig sind hingegen Arbeiten, die wertvermehrenden Charakter haben und dazu führen, dass eine abgebrochene oder zerstörte Baute wiederaufgebaut wird oder Veränderungen vorgenommen werden, die einem Neubau gleichkommen. Dabei ist eine gesamthafte Würdigung im Einzelfall vorzunehmen. Selbständige Teile der Baute oder Anlage (z. B. Neben- und Anbauten) sind separat zu beurteilen (E. 4.8).
Das streitbetroffene…
Zeitschrift URP
URP 2024 646
Publikationsart
Entscheid