Anmerkung der Redaktion zu VGE 100.2016.271/277
Zusammenfassung
Im Zentrum dieses Entscheids steht die Frage, ob die regierungsrätliche Ermächtigung an die Adresse des Amts für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern (AGG), befristete Mietverträge zur Nutzung bestimmter (in nationalen und kantonalen Schutzgebieten gelegener) Parzellen als Campingplatz zu verlängern, von Umweltverbänden sowie dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) angefochten werden kann. Die von den Parteien vertretenen Positionen veranschaulichen die breite Palette möglicher Herangehensweisen an diese Problemstellung: Sie reichen von der Negation der Verfügungsqualität und – in der Folge – der Anfechtbarkeit der «Absicht», mit einem Verein privatrechtliche Verträge zu schliessen (so der Kanton Bern), über deren Anfechtbarkeit unabhängig von der Rechtsform gestützt auf bundes- und konventionsrechtliche Bestimmungen (so die Umweltverbände) bis hin zur Qualifikation des Beschlusses über die Vertragsverlängerung als anfechtbarer…
Zeitschrift URP
DEP 2018 232
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag