Vollzug der Störfallverordnung im Zusammenhang mit UVP-Verfahren

Zusammenfassung

Die drei Hauptprobleme: 1.1 Die doppelt genähte Auskunftspflicht Kernstück sowohl der UVPV als auch der StFV ist eine formalisierte Auskunftspflicht des Gesuchstellers. Ihren Niederschlag findet diese bei der UVP in Voruntersuchung/Pflichtenheft und Hauptbericht, bei der StFV im Kurzbericht und in der Risikoermittlung. Da-bei ist der Katastrophenschutz seinerseits auch ein Element der Berichterstattung im Rahmen der UVP (vgl. Art. 9 Abs. 2 Bst. b und Art. 10 USG und Art. 3 UVPV). 1.2 Die unterschiedliche Zugänglichkeit der Berichte Der Umweltverträglichkeitsbericht ist "für jedermann" öffentlich zugänglich (Art. 9 Abs. 8 USG und Art. 15 UVPV). Demgegenüber enthält die StFV bezüglich Zugänglichkeit der Risikoermittlung eine doppelte Beschränkung, indem diese nur auf Anfrage und nur in Form einer Zusammenfassung der Risikoermittlung und des Kontrollberichts bekanntgegeben wird (Art. 9 StFV). 1.3 Akteure mit "zwei Hüten auf dem Kopf" Behördliche…

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Journal DEP

DEP 1992 458

Forme de publication

Contribution rédactionelle

Auteure/Auteur/Instance

André Schrade