Durchsetzung von Sanierungspflichten mittels Rechtsverweigerungsbeschwerde

Relevante Erlasse
SR a173.110, alt Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) (16.12.1943) Art. 97 (Abs. 2)

Zusammenfassung

Umweltrechtliche Sanierungspflichten werden in einigen Bereichen nur sehr schleppend umgesetzt. Da mit Sanierungen fast immer erhebliche Kosten verbunden sind, werden sie von den Sanierungspflichtigen meist nicht selbst veranlasst. Der Inhaber einer Anlage ist in der Regel auch nicht verpflichtet, den Sanierungsbedarf von sich aus zu erkennen und tätig zu werden. Für die von den Immissionen einer nicht sanierten Anlage Betroffenen stellt sich die Frage, ob die zuständigen Behörden dazu veranlasst werden können, die Sanierungspflichten durchzusetzen. In seiner Dissertation hat HANS RUDOLF TRÜEB das Konzept einer «Vollzugsklage» im Umweltrecht entwickelt, das sich insbesondere für die Durchsetzung von Sanierungspflichten eignet. Den Ausgangspunkt einer solchen «Vollzugsklage» bildet der Antrag einer Person, die über ein schutzwürdiges Interesse verfügt, dass eine bestimmte Verfügung erlassen, d.h. eine bestimmte Sanierung angeordnet werden soll.…

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Journal DEP

DEP 2005 775

Forme de publication

Contribution rédactionelle

Auteure/Auteur/Instance

Thomas Gächter