Anmerkung der Redaktion

Zusammenfassung

Auch wer das Parkplatz-Instrumentarium, insbesondere Zahlenbeschränkung und Gebühren etc., nicht für das zentrale Mittel zur Reduktion der Emissionen aus dem Verkehr bei publikumsintensiven Einrichtungen in übermässig belasteten Gebieten hält, kann mit dem vorstehend abgedruckten Urteil nicht froh werden. Denn seine Bedeutung für die Praxis lässt sich aufgrund der gar kurzen Begründung kaum erschliessen. Dazu trägt bei, dass das Bundesgericht seine Kognition in sehr strenger Weise auf Willkür beschränkt, obwohl auch die Anwendung von Bundesumweltrecht zur Diskussion steht. Es steht ausser Frage, dass Gemeinden Planungsentscheide treffen können, die zu einer Konzentration von verkehrsintensiven Anlagen an bestimmten Orten führen, und dass dies sehr zweckmässig sein kann. Wie aber steht es mit der Bedeutung solcher Planungsmassnahmen für das zweistufige Immissionsschutzrecht des Bundes?

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Zeitschrift URP

DEP 2014 38

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Ursula Brunner, Dr. iur., Dr. iur. h.c.

Ort

Bachenbülach ZH