Rahmenkonzession für Ausbau des Flughafens Zürich
Leitsätze
Verhältnis von Bau- und Betriebskonzession (E. 10). Mehrstufige Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau und Betrieb von Flughäfen (E. 11). Anfechtbarkeit des Umweltverträglichkeitsberichts, Folgen der Unrichtigkeit einer Prognose im mehrstufigen Verfahren (E. 12). Nachdem die angestellte Luftverkehrsprognose eindeutig und in erheblichem Masse unzutreffend ist, muss die UVP in den nachfolgenden Verfahren in dieser Hinsicht wiederholt bzw. ergänzt werden, und es sind gegebenenfalls neue Bedingungen und Auflagen anzuordnen (E. 14). Zeitlich praktisch zusammenfallenden Konzessionsverfahren müssen die gleichen Annahmen über die Betriebsentwicklung zugrunde gelegt werden (E. 14). Beim umstrittenen Ausbau des Flughafens handelt es sich um eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 18 USG bzw. Art. 8 Abs. 2 und 3 LSV (E. 16). Die Möglichkeit von Erleichterungen über den Alarmwert hinaus muss auch für Anlagen gelten, die wesentlich geändert werden (E. 17).…
Zeitschrift URP
URP 1998 658
Publikationsart
Entscheid