Kehrichtdeponie für Siedlungsabfall; Zulässigkeit einer kurzen Übergangsfrist
Zusammenfassung
BGer, Urteil vom 11.11.1998
Relevante Erlasse
SR a814.600, Technische Verordnung über Abfälle (TVA)
(10.12.1990)
Art. 11
SR a814.600, Technische Verordnung über Abfälle (TVA)
(10.12.1990)
Art. 53a (Abs. 1)
SR a814.600, Technische Verordnung über Abfälle (TVA)
(10.12.1990)
Art. 53a (Abs. 1)
Leitsätze
Da einer interessierten Öffentlichkeit bereits aufgrund des Eidgenössischen Abfall-Leitbildes 1986 seit mehr als zehn Jahren bekannt ist, dass die Deponierung von Siedlungsabfällen unterbunden werden soll, und angesichts des grossen öffentlichen Interesses an der raschen Durchsetzung des Verbrennungsgebotes verstösst es nicht gegen übergangsrechtliche Grundsätze, wenn der Bundesrat in Art. 53a Abs. 1 TVA für die Beendigung der Deponie von Siedlungsabfall eine Frist von bloss etwas über 3,5 Jahren festsetzte (E. 3e).
Zeitschrift URP
URP 1999 160
Publikationsart
Entscheid