Walderhaltung; Rodungsbewilligung für die Erweiterung einer Kiesgrube
Leitsätze
Die strassenmässige Erschliessung der Kiesgrube soll vorübergehend über Grundstücke erfolgen, für die eine Aufforstungspflicht besteht, und somit über Waldareal. Diese waldfremde Nutzung bedingt eine temporäre Rodung. Da auch die Förderbandanlage im Waldareal erstellt wird und überdies trotz unterirdischem Verlauf auch oberirdische Bauteile aufweist, ist dafür ebenfalls eine Rodungsbewilligung erforderlich (E. 9.5). Die Rodungsbewilligung muss sich auf ein bestimmtes Werk bzw. auf den damit verbundenen Zweck beziehen. Daran sind auch die wichtigen Gründe zu messen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen müssen. Daraus ergibt sich, dass jede nicht lediglich untergeordnete Erweiterung des Kiesabbaugebiets oder Neubeanspruchung des Rodungsareals eine neue Ausnahmebewilligung voraussetzt (E. 9.7). Das Erweiterungsvorhaben bedeutet eine wesentliche Verlagerung des Kiesabbaus bzw. die Nutzung eines deutlich grösseren und anders gelagerten…
Zeitschrift URP
URP 2015 100
Publikationsart
Entscheid