Umweltstrafrecht; Verunreinigungsgefahr durch Ausbringen von stickstoffhaltigem Dünger
Leitsätze
Stickstoffhaltige Dünger dürfen grundsätzlich nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Bei Tagesmitteltemperaturen unter 5 °Celsius können die Pflanzen keinen Nährstoff aufnehmen bzw. benötigen diesen nicht. Entscheidend sind die langfristigen Witterungsverhältnisse (E. 1.2). Im vorliegenden Fall lagen die Tagesmitteltemperaturen gemäss Temperaturdiagramm in B. und Umgebung in der Zeit vom 15. Dezember 2010 bis 5. Januar 2011 durchschnittlich unter dem Gefrierpunkt. Die Vorinstanz handelt nicht willkürlich, wenn sie gestützt darauf und auf den Polizeibericht annimmt, dass der Boden spätestens nach dem Düngeraustrag gefroren war und die Jauche nicht mehr aufnehmen konnte. Auch Zeugenaussagen, dass der Boden beim Jaucheaustrag nicht gefroren gewesen sei, können infolge der massgebenden langfristigen Witterungsverhältnisse willkürfrei ausser Acht gelassen werden (E. 1.3). Durch das Ausbringen der Jauche…
Zeitschrift URP
URP 2015 116
Publikationsart
Entscheid