Beschwerderecht der Organisationen nach NHG; Einsprache nach Ablauf der Auflagefrist bei unrichtigen Angaben in einer Bauanzeige
Leitsätze
Um die effektive Ausübung des Verbandsbeschwerderechts sicherzustellen, verlangt das NHG, dass Verfügungen und Gesuche (wenn das kantonale Recht ein Einspracheverfahren vorsieht) den beschwerdeberechtigten Organisationen durch schriftliche Mitteilung oder durch Veröffentlichung im Bundesblatt oder im kantonalen Publikationsorgan zur Kenntnis gebracht werden. Die Veröffentlichung muss so gefasst sein, dass sich die Organisationen ein Bild von der Art und der Tragweite des geplanten Vorhabens machen können (E. 3.5). Der WWF konnte infolge falscher Angaben in der Bauanzeige («Umbau» statt «Ersatzbau») deren Tragweite in baulicher und rechtlicher Hinsicht nicht erkennen. Das Verbandsbeschwerderecht dient der Anfechtung von Vorhaben, die aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes problematisch und rechtlich fragwürdig erscheinen. Von diesem Recht soll nicht systematisch gegen alle Ausnahmebewilligungen ausserhalb der Bauzone Gebrauch gemacht werden. Somit…
Zeitschrift URP
URP 2017 400
Publikationsart
Entscheid