Landschaftsschutz; Bau und Betrieb einer Bahnfunkanlage in unmittelbarer Nähe zu einem ISOS-Objekt bzw. zu einem BLN-Gebiet
Leitsätze
Zulässigkeit der Genehmigung von Bahnfunkanlagen in Etappen, sofern eine Gesamtschau erfolgt, unter Einbezug der benachbarten Standorte (E. 2). Es kann offenbleiben, ob die in unmittelbarer Nähe zu ISOS- und BLN-Objekten geplante Bahnfunkanlage einen Eingriff in diese Schutzobjekte darstellt. Jedenfalls würde es sich nur um eine geringfügige Beeinträchtigung im Hinblick auf die Fernwirkung dieser Schutzobjekte handeln. Da insoweit auch keine grundlegenden Fragen ersichtlich sind, sind die Voraussetzungen für eine obligatorische Begutachtung durch die EKD und die ENHK nicht erfüllt (Art. 7 NHG). Unabhängig von Art. 6 NHG ist der Eingriff in Objekte von kommunaler oder regionaler Bedeutung nur erlaubt, wenn dies ein überwiegendes öffentliches Interesse gestattet (Art. 3 NHG). Im Rahmen dieser möglichst umfassenden Interessenabwägung sind auch Alternativen und Varianten zu prüfen (E. 4.5). Die von den beschwerdeführenden Anwohnern sowie Fachbehörden…
Zeitschrift URP
URP 2018 696
Publikationsart
Entscheid