Zur Ablösung ehehafter Wasserrechte durch Wassernutzungskonzessionen – Besprechung von BGE 145 II 140
Zusammenfassung
Mit seinem Urteil vom 29. März 2019 zur Sanierung des Kraftwerks Hammer hat das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid zu einem althergebrachten, umstrittenen und verwaltungsrechtlichen Institut getroffen. Das Gericht entschied, die sog. ehehaften Wasserrechte, welche sehr weitgehende Privilegien umfassen, den heute geltenden Vorschriften vollumfänglich und entschädigungslos zu unterstellen. Nach einer Dauer von 80 Jahren sind demnach die gesetzlichen Vorgaben des Umwelt- und Gewässerschutzrechts für Neuanlagen ohne Einschränkung anzuwenden, insbesondere die Bestimmungen zur Sicherung angemessener Restwassermengen (Art. 31 ff. Gewässerschutzgesetz [GSchG]). Die Wassernutzung darf nur fortgeführt werden, wenn die ehehaften Rechte durch befristete Wassernutzungskonzessionen abgelöst werden, dies unter Umständen mit einer gewissen Übergangsfrist. Das Urteil ist sowohl in allgemein verwaltungsrechtlicher, dogmatischer Hinsicht als auch mit Bezug…
Zeitschrift URP
URP 2019 540
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag