Altlasten; Kostenverteilung für Voruntersuchung eines belasteten Standorts; keine Verletzung der Aufsichtspflicht des Gemeinwesens
Leitsätze
Streitig ist die Verteilung der Kosten der Voruntersuchung für eine im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Bern als Betriebsstandort eingetragene Parzelle.
Vorliegend ist zwar der grösste Teil der PER(Tetrachlorethen)-Verschmutzungen im Untergrund der betroffenen Parzelle vor Betriebsaufnahme der Beschwerdeführerin entstanden; jedoch kann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass vom undichten Stapelbecken PER-belastetes Wasser in den Untergrund gelangte und so zu dessen Verunreinigung geführt hat. Zu Recht wurde die Beschwerdeführerin deshalb als Verhaltensverursacherin qualifiziert (E. 5.4).
Das Gemeinwesen kann für sein hoheitliches Handeln als Verursacher belangt werden, so namentlich bei einer rechtswidrigen Verletzung seiner Aufsichtspflicht. Eine solche ist aber erst dann anzunehmen, wenn eine wesentliche Amtspflicht verletzt, eine zwingend vorgeschriebene konkrete Aufsichtsmassnahme unterlassen oder…
Zeitschrift URP
URP 2024 390
Publikationsart
Entscheid