Umweltverträglichkeitsprüfung; Prüfung von Varianten zu einem Strassenprojekt
Leitsätze
Die Wahl des Standorts bzw. der Streckenführung einer Anlage muss auf einer breiten und seriösen Grundlage erfolgen. Valable Varianten müssen näher geprüft und unter Umständen im Umweltverträglichkeitsbericht dem ursprünglichen Projekt gegenüber gestellt werden. Dies gilt vor allem für begründungspflichtige öffentliche Vorhaben und für Anlagen, deren Bewilligung vom Erfordernis der Standortgebundenheit abhängig ist. Die Prüfung muss so weit gehen, dass die definitive Standortwahl sachlich begründet werden kann (E. 6.1.1). Das Bundesgericht kann die verschiedenen Varianten der Streckenführung eines kantonalen Strassenprojekts nicht auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüfen. Es muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die kantonalen Instanzen durch unrichtige Gewichtung oder Nichtbeachtung öffentlicher Interessen Bundesrecht verletzt oder das ihnen zustehende Ermessen missbraucht oder überschritten haben (E. 6.2). Das genehmigte Projekt für…
Zeitschrift URP
URP 2004 622
Publikationsart
Entscheid