Kanalisationserschliessungsbeitrag; Entwässerungsplanung; Verursacherprinzip
Leitsätze
In der kommunalen Entwässerungsplanung ist für die Abwasserentsorgung ein Konzept zu befolgen, das den Gegebenheiten des ganzen Hafen- und Industriegebiets mittel- bis längerfristig angepasst ist. Da im Rheinhafen der Umschlag von Gefahrengut ermöglicht wird, besteht ein erhöhtes Risiko für Wasserverschmutzungen, dem in geeigneter Weise zu begegnen ist. Ein Verbot, das im Industriegebiet von Strassen und Plätzen abfliessende Regenwasser versickern zu lassen, erscheint sachgerecht. Bei der Festlegung von Erschliessungsbeiträgen kann es nicht nur auf die gegenwärtige Nutzung der einzelnen Parzellen ankommen. Die Entwässerungsplanung hat auch der möglichen Nutzung von Grund und Boden in der betreffenden Zone Rechnung zu tragen, wie sie sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und insbesondere dem Zonenplan ergibt. Es erscheint deshalb zulässig, nicht nur jene Grundstückbesitzer, die zur Zeit tatsächlich mit gefährlichen Stoffen hantieren,…
Zeitschrift URP
URP 2005 558
Publikationsart
Entscheid