Erweiterung einer öffentlichen Abwasseranlage; Nichteinbezug eines mit einer Auflage belasteten Dritten ins Verfahren
Leitsätze
Die Nichtzustellung eines Entscheides an den betroffenen Dritten führt nicht zur Nichtigkeit, sondern zur einseitigen Unverbindlichkeit (E. 2). Im Verfahren der Genehmigung des Ausbauprojektes einer öffentlichen Abwasseranlage bilden die Prüfung des Umweltverträglich-keitsberichtes durch die Umweltschutzfachstelle und der eigentliche Genehmigungsentscheid je separate Prozessabschnitte. Soll im Genehmigungentscheid - abweichend vom Umweltverträglichkeitsbericht - ein Dritter mit einer Auflage belastet werden, hat dieser Anspruch auf Teilnahme zumindest am zweiten Verfahrensabschnitt. Das nachträgliche blosse Einsichtsrecht für jedermann in Umweltverträglichkeitsbericht und bereits ergangenen Genehmigungsentscheid nach Art. 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UVPV bietet für die unterlassene Anhörung keinen Ersatz (E. 2). Unter welchen Voraussetzungen kann die Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelverfahren geheilt werden? (E. 3)
Zeitschrift URP
URP 1991 355
Publikationsart
Entscheid