Strassenbauvorhaben; UVP
Leitsätze
Die Parteien haben grundsätzlich Anspruch darauf, Fotokopien der Akten zu erstellen (E. 3d). Besteht ein dringliches Bedürfnis nach Änderung des bisherigen Zustandes, muss der Umweltverträglichkeitsbericht die Nullvariante nicht in seine Begründung miteinbeziehen (E. 5b). Zur übergangsrechtlichen Situation (E. 5c). Wenn von einer neuen Verkehrsanlage nicht so grosse Emissionen zu erwarten sind, dass dadurch die spätere Massnahmen-planung präjudiziert würde, genügt es, wenn der Massnahmenplan im Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage vorliegt und die darin empfohlenen Massnahmen verwirklicht werden (E. 7c). Die Gewinnung oder Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland rechtfertigt grundsätzlich keine Waldrodung (E. 7e).
Zeitschrift URP
URP 1993 183
Publikationsart
Entscheid