Ungültigkeitserklärung der Volksinitiative "Luft zum Atmen!"
Leitsätze
Zum Verhältnis Bundesrecht – kantonales Umweltrecht: Ob das Bundesrecht eine abschliessende Regelung vornimmt, oder ob kantonales Recht zulässig ist, wurde wegen mangelhafter Beschwerdebegründung für die folgenden Bereiche offen gelassen: Verkehrsbeschränkende Massnahmen (Reduktion des motorisierten Strassenverkehrs um 50 Prozent, E. 4 b cc/dd); Verpflichtung von Industrie und Gewerbe auf einen minimalen Schadstoffausstoss; Einschränkung des Verbrauchs von "Heizöl schwer" in Grossfeuerungsanlagen. Die Frage, ob kantonales Recht den privaten motorisierten Schiffsverkehr einschränken dürfe, wurde ebenfalls wegen mangelnder Begründung weitgehend offen gelassen. Kantonale Vorschriften bezüglich Temperaturbeschränkungen für Arbeitsräume und Aufruf zur Temperaturbeschränkung in Wohnräumen sind zulässig (E. 4 a). Kantonale öffentlichrechtliche Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmenden sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich für…
Zeitschrift URP
URP 1994 494
Publikationsart
Entscheid