Unterniveaugarage; UVP-Pflicht
Hinweis
VerwGer ZH, Urteil vom 20.08.1993 (unbekannt)
Leitsätze
Eine Unterniveaugarage mit 270 Abstellplätzen erfordert auch dann keine UVP, wenn sie an eine der gleichen Bauherrschaft gehörende Parkieranlage angrenzt und über diese erschlossen wird, sofern zwischen den beiden Anlagen nicht ein funktioneller Zusammenhang besteht (E. 2b). Deshalb entfällt im vorliegenden Fall das Verbandsbeschwerderecht nach Art. 55 USG (E. 2c).