Posa di una termopompa; impianto ad esercizio stagionale; valutazione dei fattori ti/to (durata media giornaliera della fase di rumore) e K2 (udibilità della componente tonale del rumore sul luogo dell'immissione)
Leitsätze
Der Entscheid, mit der die zuständige kantonale Verwaltungsbehörde sich über die Einhaltung der Vorschriften über Emissionen und über Immissionen ausspricht, stellt eine anfechtbare (Feststellungs-)Verfügung dar; der Gegenstand fällt deshalb nicht in die Zuständigkeit des Zivilrichters, sondern in diejenige der Verwaltungsbehörden. Auf die Emissionsbegrenzung anwendbare Grundsätze, vor allem bezüglich Lärm (Art. 11 USG und Art. 7 LSV): Begrenzung durch Massnahmen bei der Quelle; Begrenzung im Rahmen der Vorsorge und unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung, soweit dies der technische Fortschritt, die Betriebsbedingungen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zulassen; verschärfte Begrenzung, falls die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden. Planungswerte; ortsfeste Anlagen mit Saisonbetrieb; Empfindlichkeitsstufen; durchschnittliche tägliche Dauer der Lärmphasen; Pegelkorrekturen.
Zeitschrift URP
URP 1996 239
Publikationsart
Entscheid