Bauen im Uferbereich schützen die Schutznormen?
Zusammenfassung
Bauen im Uferbereich kann besonders schutzwürdige Umweltgüter (wie die Lebensräume von Fischen, Flachwasserzonen oder die Ufervegetation) gefährden. Zusätzlich zu den planungsrechtlichen Anforderungen sind deshalb auch besondere Schutznormen zu beachten. Für Projekte an Seen sind namentlich Art. 8 und 9 BGF, Art. 19 ff. und Art. 39 GSchG sowie Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG relevant. Bei technischen Eingriffen in Gewässer müssen alle verhältnismässigen Massnahmen zur Wahrung der Interessen der Fischerei angeordnet werden; im Falle der schwerwiegenden Beeinträchtigung dieser Interessen ist eine Gesamtinteressenabwägung vorzunehmen. Schüttungen in Seen sind einerseits erlaubt zur Verbesserung von Flachwasserzonen; andererseits können sie bei Erfüllung strenger Voraussetzungen und nur bei überwiegendem öffentlichem Interesse bewilligt werden. Die Ufervegetation geniesst einen direkten bundesrechtlichen Schutz und darf grundsätzlich in keiner Weise…
Zeitschrift URP
URP 1996 744
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag