Bau einer Hochspannungsleitung; elektromagnetische Strahlen; wirtschaftliche Tragbarkeit einer Verkabelung; Vorsorgeprinzip
Leitsätze
Da der Bundesrat bis heute von seiner Verordnungskompetenz im Bereich des Schutzes vor (elektro-)magnetischer Strahlung noch keinen Gebrauch gemacht hat, ist es zulässig, bei deren Beurteilung auf die Empfehlungen und Richtlinien der IRPA (International Radiation Protection Association) abzustellen, die ihrerseits auf Empfehlungen der WHO basieren (E. 7b). Da vorliegend die Belastung der Nachbarschaft mit nicht-ionisierenden Strahlen gemessen an den anerkannten Grenzwerten äusserst gering ist, sind die Immissionen nicht übermässig im Sinne des USG (E. 7c/cc). Belastungen, die bei der elektrischen Feldstärke zwischen 3 und 15% des Immissionsgrenzwertes für Dauerbelastungen und bei den elektromagnetischen Feldern zwischen 1,4 und 20% des Immissionsgrenzwertes liegen (mit einer Ausnahme von 50%), sind kein Bagatellfall, weshalb das Vorsorgeprinzip grundsätzlich anzuwenden ist. Sie sind aber auch nicht als erheblich zu bezeichnen, was bei der Beurteilung der…
Zeitschrift URP
URP 1998 215
Publikationsart
Entscheid