Meteorwassergebühr
Entscheid
BGer, Urteil vom 26.08.1998
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 4
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 7 (Abs. 2)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Eine Benützung des öffentlichen Entwässerungssystems kann darin erblickt werden, dass im Bereich des Kanalisationsnetzes auch von unbebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen unvermeidlich ein gewisser Teil des Regenwassers in die Kanalisation gelangt (E. 4b). Bei der Bemessung der Benützungsgebühr darf die auf den unüberbauten Parzellenteilen noch mögliche Überbauung und ein Teil des auf unversiegelte Flächen fallenden Regenwassers mitberücksichtigt werden (E. 4c). Ebenfalls darf dabei auf den für die jeweilige Bauzone typischen Versiegelungsgrad abgestellt werden, was im konkreten Fall auch nicht zu einem offensichtlich übersetzten Gebührenbetrag führt (E. 4d–e).
Zeitschrift URP
URP 1998 734
Publikationsart
Entscheid