Biotopschutz
Entscheid
BGer, Urteil vom 01.12.1998
Relevante Erlasse
SR 451, Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
(01.07.1966)
Art. 18 ff.
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 9 (Abs. 1)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Wesentliches Ziel der Art. 18 ff. NHG ist es, Biotopen unabhängig von ihrer Bedeutung schnellstmöglich einen umfassenden Schutz zu gewähren. Dabei gebührt einem zunächst zu strengen Schutz, der aufgrund der definitiven Festlegung der kantonalen und kommunalen Inventare allenfalls reduziert wird, der Vorrang gegenüber dem umgekehrten Vorgehen. Die Nutzungspläne müssen in Koordination mit den Schutzmassnahmen nach NHG erarbeitet werden und zwar immer im Sinne des bestmöglichen Biotopschutzes (E. 3c und 4a).
Zeitschrift URP
URP 1999 142
Publikationsart
Entscheid