Financement de l'élimination des déchets: Principes et couverture des taxes d'élimination
Zusammenfassung
Seit dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes (USG) im Jahre 1985, bildete Art. 2 USG die Hauptgrundlage für das Verursacherprinzip im Umweltschutzrecht. Anlässlich der Änderung des Gewässerschutzgesetzes, welche am 1. Juli 1997 in Kraft getreten ist, wurde dann der neue Art. 32a ins USG eingefügt. Er konkretisiert das Verursacherprinzip des Art. 2 USG für die Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen und schreibt den Kantonen vor, diese künftig mit der Erhebung verursachergerechter Gebühren sicherzustellen. Bei der Festsetzung dieser Gebühren müssen die Kantone die Art und Menge der Abfälle sowie die Kosten des Betriebs, der Finanzierung und der Erneuerung der Anlagen berücksichtigen. Zudem müssen die Grundlagen für die Berechnung der Abgaben öffentlich zugänglich sein. Der Spielraum der Kantone ist damit etwas eingeschränkt worden. Eine Gebührenbemessung, die sich ausschliesslich am Gebäudevolumen, am Gebäudeversicherungswert,…
Zeitschrift URP
URP 1999 306
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag