Immissionen aus Betrieb eines Hotel/Restaurants; privatrechtlicher/öffentlichrechtlicher Immissionsschutz
Leitsätze
Der privatrechtliche und der öffentlichrechtliche Immissionsschutz stehen an sich selbständig nebeneinander, aber die allgemeinen Gebote der widerspruchsfreien und koordinierten Anwendung der Rechtsordnung verlangen den Einbezug von und die möglichst weitgehende Rücksichtnahme auf Normen anderer Rechtsgebiete zum gleichen Gegenstand, und die rechtsanwendenden Behörden haben auf eine Harmonisierung des Immissionsschutzes hinzuwirken. So sind etwa bei Lärmimmissionen für die Beurteilung des privatrechtlich zu duldenden Masses die Belastungsgrenzwerte der LSV heranzuziehen (E. 3c). Auch in einem Dorfkern, der einer gemischten Wohn- und Gewerbezone mit der Lärm-Empfindlichkeitsstufe III zugeteilt ist, sind regelmässige Lärmimmissionen über der Weckschwelle nach Mitternacht unzulässig (E. 4b).
Zeitschrift URP
URP 2000 628
Publikationsart
Entscheid