Gastwirtschaftsbetrieb im Freien; Lärmimmissionen
Leitsätze
Vorliegend überschreitet der Strassenverkehrslärm bei der Liegenschaft des Beschwerdeführers die Alarmwerte. Für den betreffenden Strassenabschnitt sind indessen keine Sanierungs-, sondern lediglich Schallschutzmassnahmen an den bestehenden Gebäuden vorgesehen. Wenn nun die Behörden die – an sich ebenfalls unzumutbaren – Lärmimmissionen einer Gartenwirtschaft zu beurteilen und über die Gewährung von Sanierungserleichterungen zu entscheiden haben, dürfen und müssen sie bei ihrer Interessenabwägung den übermässigen Strassenverkehrslärm mitberücksichtigen (E. 3c/cc). Steht der lärmmässige Vorteil, der dem Nachbarn einer Gartenwirtschaft aus kürzeren Betriebszeiten erwächst, in einem Missverhältnis zu den schweren wirtschaftlichen Einbussen für diesen Betrieb, so sind solche Betriebseinschränkungen unverhältnismässig und es dürfen Erleichterungen gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. a LSV gewährt werden. Dies führt vorliegend nicht zu…
Zeitschrift URP
URP 2001 462
Publikationsart
Entscheid