Koordinationspflicht bei Gewerbe- und Industriebauten - Der Ruf nach Flexibilität
Zusammenfassung
Seit rund zehn Jahren besteht in unserem Land eine relativ strenge Koordinationspflicht hinsichtlich der für die Errichtung oder Änderung von Bauten und Anlagen erforderlichen Verfahren. In der Lehre ist man sich weitgehend einig, dass das öffentliche Organisations- und Verfahrensrecht mit dem neuen Koordinationsansatz gleichsam eine höhere Entwicklungsstufe erreicht hat. In der Praxis mehren sich freilich Stimmen, welche die Auffassung vertreten, die strenge Verfahrenskoordination verunmögliche bei Grossprojekten und insbesondere auch bei Industrie und Gewerbebauten eine sinnvolle Projektabwicklung. Gefordert wird teilweise die Möglichkeit einer Etappierung des Baubewilligungsverfahrens (Grundsatzbaubewilligung und Detailbewilligungen). Eine Überprüfung der bereits heute zur Verfügung stehenden Instrumente zeigt jedoch, dass eine solche Etappierung kaum sinnvoll ist und die Anliegen der Praxis auf anderem Wege berücksichtigt werden können: So ist…
Zeitschrift URP
URP 2001 551
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag