Festlegung des Grenzverlaufs einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung
Leitsätze
Bei der Festlegung des genauen Grenzverlaufs der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung sind die Kantone an den vom Bundesrat festlegten Perimeter gebunden. Innerhalb der aufgrund des Kartenmassstabs 1:25'000 gegebenen Ungenauigkeit geniessen die Kantone allerdings einen gewissen Beurteilungsspielraum in der parzellengenauen Festlegung des Perimeters (E. 3c). Die kantonale Grenzziehung entlang der Bauzonengrenze stimmt im vorliegenden Fall mit der im Bundesinventar vorgenommenen Grenzziehung überein bzw. liegt jedenfalls im Rahmen des kantonalen Beurteilungsspielraums (E. 4b). Das kantonale Verwaltungsgericht musste und durfte prüfen, ob sich der Bundesrat bei der Festlegung der Grenzen der betreffenden Moorlandschaft von nationaler Bedeutung an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und seinen Beurteilungsspielraum gesetzes- und verfassungsgemäss ausgeübt hat (E. 5a). Die Bauzonenqualität ist an sich kein Kriterium für die Festlegung von Moorlandschaften.…
Zeitschrift URP
URP 2001 911
Publikationsart
Entscheid