Genehmigung einer militärischen Ausbildungsanlage in Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung
Leitsätze
Die vorgesehene militärische Ausbildungsanlage beeinträchtigt einen Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung (E. 3c). Interessenkonflikte zwischen den grundsätzlich gleichwertigen nationalen Interessen der Landesverteidigung und des Naturschutzes sind vom Bundesrat als Sachplanbehörde zu lösen; dabei hat der Bundesrat in den Erläuterungen zum Sachplan im Einzelnen darzulegen, weshalb er sich zu Gunsten des einen oder anderen Interesses entscheidet. Vorliegend wurden auf der Stufe Sachplanung die Auswirkungen des Projekts auf den Wildtierkorridor nicht hinreichend in Betracht gezogen, weshalb es an der rechtlich vorausgesetzten Festlegung im Sachplan mangelt (E. 3d). Eine allfällige Beeinträchtigung des Wildtierkorridors wirkt sich auf die Schutzziele des nahe gelegenen BLN-Objekts Nr.1108 nicht aus (E. 4a). Wildtierkorridore sind Biotopen gleichzustellen und können, sofern ihnen nationale Bedeutung zukommt, Gegenstand einer entsprechenden…
Zeitschrift URP
URP 2002 39
Publikationsart
Entscheid