Baubewilligung für Erschliessungsweg in einem Flachmoor von nationaler Bedeutung
Leitsätze
Es ist zulässig, durch ein Flachmoor von nationaler Bedeutung einen landwirtschaftlichen Erschliessungsweg (Güterweg) zu erstellen, sofern damit nicht eine neue, geänderte oder intensivierte Art der landwirtschaftlichen Nutzung beabsichtigt wird, sondern die traditionelle, bisherige Alpbewirtschaftung, zu der auch die zum Erhalt der Flachmoore notwendige Bewirtschaftung (Pflegeschnitt) gehört, weitergeführt werden soll. Dabei reicht es, dass der Eingriff schutzzielverträglich ist (Art. 5 Abs. 2 Bst. d FMV; BERNHARD WALDMANN, Der Schutz von Mooren und Moorlandschaften, Diss. Freiburg 1997, S. 298 f., insbes. Anm. 307); eine positive Schutzzieldienlichkeit (vgl. Art. 5 Abs. 2 Bst. b FMV) ist dagegen nicht erforderlich (E. 3i). Die Schutzzielverträglichkeit eines Projekts ist gesamthaft und ganzheitlich zu prüfen (BGer, URP 1996 815 E. 8d; BERNHARD WALDMANN, a.a.O., S. 289 ff.). Zwar wird durch die Erstellung des Erschliessungsweges eine Moorfläche in der…
Zeitschrift URP
URP 2002 254
Publikationsart
Entscheid